Skip to main content
das virtuelle gruenderhaus gruender region rheingau taunus kreis element 1

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gruenderhaus-rtk.de am 06. Februar 2026 veröffentlichte Website des Rheingau-Taunus-Kreis, Fachdienst IV.3 -Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Kreisstraßen-.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Video- und und Audio-Elemente
    Begründung:
    Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nur teilweise realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung:
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung:
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Zeitplan: Der Rheingau-Taunus-Kreis strebt an, die Barrieren bis 06/2026 behoben zu haben.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. Februar 2026 erstellt und zuletzt am 06. Februar 2026 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Rheingau-Taunus-Kreis

Fachdienst IV.3 -Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Kreisstraßen-

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach

Telefon: 06124 510-0

E-Mail: wirtschaftsfoerderung@rheingau-taunus.de

Wenn Sie bei der Nutzung dieser Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungsweise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne E-Mail, Telefon.

Melden einer Barriere:

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

    Hessisches Ministerium für Soziales und Migration

    Sitz: Regierungspräsidium Gießen

    Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

    Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

    Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

    Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

    Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

    Landgraf-Philipp-Platz 1-7

    35390 Gießen

    Telefon: +49 641 303 – 2901

    E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

    Durchsetzung beantragen